Fahrerkarte und Unternehmenskarte beantragen und verlängern: Der Leitfaden
Wer ein Fahrzeug mit digitalem Fahrtenschreiber fährt, braucht eine eigene Fahrerkarte; Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, brauchen eine Unternehmenskarte. In Deutschland werden die Karten von den zuständigen Stellen der Länder beantragt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt.
Kurz gesagt: Die Fahrerkarte beantragen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes, mit Wohnsitz in Deutschland und gültiger Fahrerlaubnis. Sie ist 5 Jahre gültig. Die Verlängerung beantragen Sie frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf.
Tachographenkarten im Überblick
| Karte | Wer nutzt sie? | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Fahrerkarte | Fahrer von Fahrzeugen mit digitalem Fahrtenschreiber | 5 Jahre |
| Unternehmenskarte | Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen | 5 Jahre |
| Werkstattkarte | Zugelassene Werkstätten | 1 Jahr |
| Kontrollkarte | Kontrollbehörden | – |
Fahrerkarte beantragen
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland
- Gültige deutsche Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis aus einem EU- bzw. EWR-Staat
Ein Fahrer darf nur eine gültige Fahrerkarte besitzen.
Wo beantragen?
Zuständig ist die Stelle Ihres Bundeslandes. Je nach Land ist das die Fahrerlaubnisbehörde oder eine beauftragte Ausgabestelle; in Bayern zum Beispiel TÜV SÜD und DEKRA. Hergestellt wird die Karte vom Kraftfahrt-Bundesamt. Beantragen Sie die Karte mindestens 14 Tage vor der ersten Fahrt. Die zuständige Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie im Bundesportal.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
- Gültige Fahrerlaubnis
- Nachweis über Wohnsitz und Anschrift in Deutschland
- Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund)
Unternehmenskarte beantragen
Die Unternehmenskarte ordnet Fahrzeugeinsätze Ihrem Unternehmen zu und ermöglicht den Download der Fahrzeugdaten. Sie beantragen sie bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes; das KBA stellt die Karte her und versendet sie direkt an das Unternehmen. Sie ist 5 Jahre gültig und wird unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt. Ein Unternehmen kann mehrere Karten beantragen.
Wie Sie mit der Unternehmenskarte die Fahrzeugeinheit auslesen, zeigen wir in unserem Leitfaden Fahrerkarte und Fahrtenschreiber auslesen.
Fahrerkarte verlängern
- Wann? Frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit.
- Ab wann gilt die neue Karte? Ab dem Ablaufdatum der alten Karte. Die alte Karte müssen Sie noch mindestens 28 Tage mitführen.
- Schon abgelaufen? Dann ist ein neuer Erstantrag nötig.
Verlust, Diebstahl oder Defekt
- Melden Sie Verlust oder Diebstahl unverzüglich.
- Beantragen Sie innerhalb von 7 Kalendertagen eine Ersatzkarte.
- Eine beschädigte oder fehlerhafte Karte legen Sie der ausstellenden Stelle vor.
Nach EU-Recht stellt die Behörde die Ersatzkarte innerhalb von 8 Werktagen aus.
Nach dem Erhalt der Karte
Fahrerkarten und Fahrzeugeinheiten müssen regelmäßig ausgelesen und die Daten aufbewahrt werden. Mit Tachograph AI werten Sie die Daten KI-gestützt und mühelos aus: Lenk- und Ruhezeiten, Verstöße und Fahrerberichte sehen Sie auf einen Blick.
Häufig gestellte Fragen
Wo beantrage ich die Fahrerkarte?
Bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes: je nach Land die Fahrerlaubnisbehörde oder eine beauftragte Ausgabestelle wie TÜV oder DEKRA. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie im Bundesportal.
Welche Unterlagen brauche ich für die Fahrerkarte?
Antrag, Identitätsnachweis, gültige Fahrerlaubnis, Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland und ein biometrisches Passfoto.
Wie lange ist die Fahrerkarte gültig?
5 Jahre ab der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Wann muss ich die Fahrerkarte verlängern?
Frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf. Ist die Karte bereits abgelaufen, ist ein neuer Erstantrag nötig.
Was tue ich, wenn ich die Fahrerkarte verloren habe?
Melden Sie den Verlust unverzüglich und beantragen Sie innerhalb von 7 Kalendertagen eine Ersatzkarte.
Darf ich mehrere Fahrerkarten haben?
Nein. Ein Fahrer darf nur eine gültige Fahrerkarte besitzen. Unternehmen können dagegen mehrere Unternehmenskarten beantragen.